Zur Bewertung der Crossmedia-Wettbewerbsbeiträge in der Sparte Internet

form follows content – der Inhalt bestimmt die Form

Prinzipiell wird jeder Beitrag an seiner eigenen Zielsetzung und an seiner Wirksamkeit für das gewählte Zielpublikum gemessen. Die Gestaltung daraus soll in sich schlüssig erscheinen, Formen, Farben, Aktionen und Proportionen dem jeweiligen Inhalt angemessen. (Es gibt in diesem Sinne also kein allgemein gültiges Kriterium dafür, was gutes Design ist, wenn man den Zweck der Seite nicht berücksichtigt.)

Größere Textmengen sollten für das Lesen am Monitor aufbereitet werden.Dies betrifft die Prägnanz und Kürze der Texte, wie auch die Gestaltung des Layouts. Das Reduzieren des Textes ist auch eine Frage des Verständnisses, die Schärfe des Ausdrucks hilfreich für den Leser.

Innovation

Das Wiederkauen von Bestehendem und sattsam Bekanntem ist nicht wettbewerbsfähig. Die Konzeption und Gestaltung der Seiten sollte eigenständig, konturiert und individuell geprägt sein.

Eine geschickte Überwindung der Beschränkungen des Standarddesigns ist ein Qualitätsmerkmal. Das könnte etwa durch eine Programmierung oder durch eine künstlerische Gestaltung, die die Einfachformen erweitert, geschehen ( vielleicht zu Materialgefühl, Texturen, Überlagerungen, Betonungen führen). Außergewöhnliche Experimente werden gerne gesehen, aber auch die Ökonomie der Mittel, wenn mit einfachen Lösungen außergewöhnliche Resultate erzielt werden.

Praxistauglich

Die Seiten sollten den Bedingungen des Internets entsprechen (gängige Über­tragungsgeschwindigkeit und die gebräuchlichsten Browser). So müssen die Dateigrößen einen deutlichen Bezug zur inhaltlichen Relevanz besitzen, die Navigation muss durchdacht sein, der Zugang möglichst nicht proprietäre Vorraussetzungen fordern. Bei umfangreicheren Seiten wird die Querverlinkung der Einzelseiten als eigenes Qualitäts- und Leistungsmerkmal gesehen.

Zur Verwirklichung von außergewöhnlichen Gestaltungsideen kann man sich über diese Bedingungen hinwegsetzen (siehe: Innovation). Solche Seiten werden dann eher an künstlerischen Kriterien gemessen als an der sonst geforderten Praxistauglichkeit.

Bereicherung

Die Seiten sollten die Welt prinzipiell bereichern und wertvoller machen. Es muss also ein Mehrwert durch die Umsetzung des Inhalts in Internetseiten ablesbar sein.

Schulprojekte

Die eingereichten Beiträge müssen von Schülern erstellt worden sein. Prinzipiell kann jeder Schüler seine eigenen Produktionen einsenden, ohne dass diese im Kontext zum Unterrichtsgeschehen stehen müssen.

Andererseits ist die gelungene Integration in den Unterricht (oder dessen Dokumentation) und die Durchführung in einer größeren Gruppe eine besondere Leistung, die ausdrücklich eine Zielvorstellung des Wettbewerbs darstellt und besonders gewürdigt werden soll. Damit diese Arbeiten einer größeren Gruppe oder gar ganzen Klasse den oben genannten Bedingungen entspricht, gilt es, die in der Gruppe vorhandenen Talente sinnvoll zu organisieren. Die Inhalte sollten von den Schülern selbst erarbeitet werden, nicht von Dritten und auch nicht blind aus anderen Quellen kopiert.

Ältere Projekte aus vergangenen Schuljahren können neu bearbeitet, verbessert und weiterentwickelt werden.

Bei solchen schulischen Projekten ist eine ausführliche Dokumentation der Bedingungen und der Vorgehensweise besonders sinnvoll, damit die spezifische Leistung auch gewürdigt werden kann (diese Dokumentation kann natürlich auch von Schülern geschrieben werden).

Autorenschaft

Der Seite sollte zu entnehmen sein, von wem (vielleicht auch für wen) sie gemacht worden ist (Impressum?). Im gleichen Sinne ist auch das Urheberrecht Anderer zu achten. Fotos, Illustrationen, Gliederungselemente, Layout und Texte sollten also möglichst aus eigener Produktion stammen. Damit die eingereichten Seiten auch im Internet präsentiert werden können, müssen die rechtlichen Bedingungen der Veröffentlichung beachtet werden, so auch der Persönlichkeitsschutz der Abgebildeten (Einverständnis der Eltern bei Schülern, keine Zuordnung von Schülernamen zu deren Foto, etc.) und das Urheberrecht. In Ausnahmefällen können die Wettbewerbsseiten auch als internes Medium deklariert werden, wobei sich dann aber auch die Sinnfrage (siehe oben: Mehrwert) stellt.

Hermann Ludwig, crossmedia@kunstunterricht.de