Bildrechte
Ausführliche Auskunft darüber, welche Rechte und Pflichten bei der Veröffentlichung von Bildern berücksichtigt werden müssen, über Kosten, Meldung etc. erteilt die VG Bild-Kunst in Bonn, die letztlich alle Künstler vertritt. Grundsätzlich gilt, dass die Bild- und Verwertungsrechte bis 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers/Autors gelten, d.h. daß die Bilder z.B. von Renaissancekünstlern praktisch kostenfrei verwendet werden dürfen (darum sind oft Bücher und CD-ROMs mit "so alten Werken" kostengünstiger, da für die Veröffentlichung neuer Werke oft erhebliche Lizenzgevühren bezahlt werden müssen). Aber Vorsicht: Wenn Abbildungen von Fotos bzw. aus Büchern gescannt bzw. von Online-Anbietern "gezogen" und ins Netz gestellt werden, gelten die Fotografen der Arbeiten als Autoren - und die sind in der Regel noch keine 70 Jahre tot. Das Fotografieren in Museen ist meistens verboten, so daß das Erstellen eigener Abbildungen auch entfällt. Das Ganze ist also eine recht komplizierte Angelegenheit, zumal für Bildungs-, Erziehungs- und Forschungsarbeiten andere Richtlinien gelten. Wenn man kein Risiko eingehen will ist eine umfassende Information bei der o.g. Stelle also wichtig.